Wirtschaft und Wohnen

Lärmaktionsplan

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt (ASU) hat am 16.09.2020 beschlossen einen Lärmaktionsplan für Wipperfürth zu erarbeiten.

Alle europäische Kommunen sind verpflichtet worden einen solchen aufzustellen und alle 5 Jahre zu aktualisieren. Die Inhalte und Ziele sind in der Umgebungslärmrichtlinie geregelt. Ziel und Zweck von Lärmaktionsplänen ist es, aufzuzeigen welche Nutzungen (Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser) besonders von Verkehrslärm beeinträchtigt sind. Diese gilt es herauszustellen. Daraufhin sollen Möglichkeiten und Maßnahmen aufgezeigt werden, wie der Verkehrslärm reduziert werden kann. Hierfür kommen verschiedene Maßnahmenarten in Betracht. Geeignete Maßnahmen sollen für fünf Jahre festgelegt werden und anschließend erneut bewertet werden.

Der Lärmaktionsplan legt ferner ruhige Gebiete fest. Diese hat die Hansestadt Wipperfürth so schützen und in Ihren sonstigen Planungen zu berücksichtigen, dass für diese Flächen die Lärmimmissionen dauerhaft gering bleiben.

Aktueller Planungsstand des Lärmaktionsplanes Wipperfürth

Aktuell ist der Planungsstand die Bestandserhebung, Dokumentation und grafische Aufbereitung der Lärmkarten für verschiedene Straßen. Dass Kartenwerk der Lärmkarten wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zur Verfügung gestellt. Für Wipperfürth wurden drei Verkehrsstraßen ( B506; B 237 und L 284) ermittelt, die erhöhte Lärmimmissionen auf verschiedenen Abschnitten aufweisen.

Anhand unterschiedlicher Farbgebungen kann der Grad der Lärmintensität bestimmt werden und dies auch zu den beiden definierten Zeitfenstern „Tag“ und „Nacht“.

Diese Lärmkarten bilden die Grundlage für die Ersteinschätzung der von Lärm betroffenen Nutzungen.

Die Öffentlichkeit kann sich hierzu äußern und bei Bedarf Rückfragen stellen und auch Ihre Stellungnahme abgeben. Ebenso werden verschiedene Behörden um Ihre Stellungnahme in dem Beteiligungsprozess gebeten.

Im ersten Schritt werden die Öffentlichkeit und Behörden über den Lärmaktionplan informiert und es können hierzu Stellungnahmen (Anregungen, Hinweise o. ä.) abgegeben werden.

Im Zeitraum vom 12.12.2022 bis 24.01.2023 können diese Anregungen an die Abteilung Stadt und Raumplanung übermittelt werden. Eine Einsichtnahme ist nach Terminabsprache ebenfalls möglich. Die Lärmaktionsplanung ist nachfolgend als PDF einsehbar und steht als Download bereit.

Lärmaktionsplanung

Weiterführende Links

Infoseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/

Die Infoseite vom Landesamt für Natur, Landschaft und Verbraucherschutz NRW mit diversen Infos zum Thema Umwelt > Lärm  http://www.lanuv-nrw.de